408. Doch wenn ein Bruder oder zwei in einem Kapitel zu einem andern Bruder sagen sollten: "Lieber Bruder, Ihr begingt Sonntag das und das Vergehen im Pilgerschloß 95); bittet um Verzeihung," und der Bruder antwortet: "Nein, Gott bewahre, denn Sonntag war ich in Beirut" 96); und er könnte durch einen anderen Bruder oder mehrere beweisen, dass dies die Wahrheit ist, dann soll der von dem Vorwurf betroffene Bruder straflos ausgehen; die Brüder jedoch, welche ihm den Vorwurf gemacht haben, sind überwiesen, dass sie eine lügenhafte Aussage über ihn getan haben; sie kann man des gemeinsamen Vergehens zeihen. Nur auf diese Weise kann man etwas durch Nennung von Zeugen beweisen, durch nichts anderes, noch auf einem anderen Wege.