40. Deshalb bitten wir die Brüder Ritter , welche sich ihres eigenen Willens begeben haben, und alle anderen, die vorübergehend dienen, und befehlen ihnen eindringlich, dass sie es sich nicht einfallen lassen, ohne Urlaub vom Meister oder von dem, der über dieses Amt gesetzt ist, in die Stadt zu gehen, ausser des Nachts zum heiligen Grabe und zu den Stätten der Anbetung, welche innerhalb der Mauern von Jerusalem sich befinden.