37. Die Brüder, welche durch die verschiedenen Länder geschickt werden, die nicht zum Ordensbesitz gehören, müssen sich bemühen, die Vorschriften der Regel nach Kräften zu halten und untadelig im essen und Trinken und anderen Dingen zu leben. Sie müssen danach streben, dass sie von denen, die draussen sind, ein gutes Zeugnis haben können, dass sie weder in der Tat noch im Wort gegen ihr religiöses Gelübde verstossen und dass sie in guten Werken und Weisheit ein Vorbild geben. Desgleichen soll derjenige, mit dem sie verkehren, sowie derjenige, in dessen Haus sie ihre Herberge aufschlagen, in gutem Rufe stehen. Womöglich soll das Haus, in welchem sie liegen und einquartiert sind, des Nachts nicht ohne Licht sein, damit der Erzfeind , der Herr der Finsternis, ihnen keine Gelegenheit zum Bösen verschaffe; wovor Gott sie bewahren möge. Vom Frieden