360. Außerdem sollen alle Brüder des Tempels wissen, daß man in unserem Orden da, wo ein Kloster oder eine Kirche ist, am Weihnachtsfeste, zu Epiphanias, zu Lichtmette, am Palmsonntag, zu Ostern, am Himmelfahrtsfeste, zu Pfingsten, zu Mariä Himmelfahrt, zu Mariä Geburt, zu Allerheiligen, am Feste des Kirchenheiligen und am Kirchweihfeste eine Prozession veranstalten soll. Diese Prozessionen werden Generalprozessionen genannt, weil alle Brüder, welche in dem Ordenshause, wo die Prozession stattfinden soll, anwesend sind, gemeinschaftlich teilnehmen sollen, falls es ihre Gesundheit erlaubt, und weil sie nicht ohne Erlaubnis wegbleiben dürfen. Auch wenn sie auf den zum Ordenshause gehörigen Besitzungen sich befinden sollten, sollen sie, an welchem Orte sie auch sein mögen, sich an der Prozession beteiligen, falls es ihnen möglich ist.