35. Der Meister kann eines Bruders Pferd, Rüstung oder was er sonst will, irgendeinem Beliebigen schenken; der Bruder aber, dem das Verschenkte gehört, darf sich deshalb nicht aufregen noch erzürnen: denn wisset fürwar, wenn er sich erzürnte, würde er sich wider Gott vergehen. Vom Raterteilen