345. Vom Mittwoch in der Kharwoche jedoch, nachdem die None geläutet ist, bis zum Montag nach der Pfingstoktave werden die Kniebeugungen im Orden unterlassen, außer am Kharfreitage am Ende der Horen, wenn Kyrieleison, Xristeleison, Kyrieleison und miserere me Deus gesungen wird. Da nämlich soll jeder hinknien und auf die Erde fallen, bis die Gebete vorbei sind, bei jeder der Horen. An jenem Freitage aber selbst soll jeder Bruder, wenn beim Singen der Messe der Diakon oder der Priester flectamus genua sagt, niederknien. Wenn er darauf levate sagt, muß jeder Bruder niederknien allemal dann, wenn man die Kommemoration der Auferstehung abhält. Die oben angegebenen Kniebeugungen sind die einzigen, welche die Brüder machen sollen. Es sei jedoch ausdrücklich bemerkt, daß die Kranken Brüder nicht gehalten sind, diese Kniebeugungen und Bußübungen zu verrichten, bis sie soweit wieder hergestellt sind, daß ihre Krankheit ihnen die Ausübung derselben nicht erschwert.