341. Wenn die Brüder im Kloster oder anderswo sind und die Horen67) gesungen werden oder die Brüder sie selbig beten, soll jeder die Verbeugungen machen, wie sie im Orden alle Tage gebräuchlich sind. Eine Ausnahme findet nur statt an einem solchen Tage, an dem man 9 Schriftverlesungen68) in dem Ordenshause, wo sie sind, vornimmt und während der im Tempelorden gebräuchlichen Oktaven69) der Feste. Auch am Advent sollen die Brüder zur Vesper, wenn die Antiphonen70) gesungen werden, welche man die O71) nennt, keine Verbeugungen machen; zu allen andern Horen jedoch sollen sie welche machen. Am Tage vor Epiphanias72) und Weihnachten macht man zu keiner der Horen Verbeugungen; und wenn man die Verbeugungen unterlässt, soll man sie stets unterlassen am Tage vor dem Feste, an welchem man 9 Schriftverlesungen zur None des Tages vornehmen muß.