340. Jeder Bruder soll sich bemühen, ein ehrbares Leben zu führen und den Weltlichen, sowie den Angehörigen andrer Ordensgesellschaften in allem ein gutes Beispiel zu geben, sodaß die, welche ihn sehen, nichts, Schlechtes an seinem Betragen merken können, weder wenn er reitet, noch wenn er geht, noch wenn er isst oder trinkt, noch an seinem Aeußeren, noch an einer seiner Thaten oder an einem seiner Werke. Besonders aber soll jeder Bruder sich bemühen, beim Anhören und verrichten des Gottesdienstes unsres Herrn sich bescheiden und ehrbar zu verhalten. Seine Gebete und seine Kniebeugungen soll er so verrichten, wie es im Orden Gebrauch ist.