333. Es sei bemerkt, daß, wenn der Meister selbst das Geld außerhalb des Ordens auf solche Weise hinterlegt hätte und er stürbe, ohne so gebeichtet zu haben, daß der Orden es wiederverlangen könnte oder sollte, so würde man mit ihm ebenso verfahren müssen und noch härter, als es oben von dem solchen und schlechten Bruder angegeben ist. Je mehr nämlich jemand in unserm Orden besitzt, um so mehr ist er Schuldig, wenn er einen so schlimmen Verstoß absichtlich begeht.