329. Jeder Bruder und jeder Meister vom Tempel, sowie jede andre zum Tempelorden gehörige Person muß sorgfältig darauf achten, kein Geld, weder Gold noch Silber, als Eigentum zu besitzen. Denn niemand, der zu einem religiösen Orden gehört, darf etwas als Eigentum besitzen, wie der Heilige sagt: Ein Ordensmann, der einen Heller besitzt, ist kein Heller wert. Kein Bruder darf irgendetwas als Eigentum besitzen, weder wenig noch viel, weder als hinterlegtes Gut noch sonst wie. Besonders und vor allem andern ist diesbezüglich des Geldes verboten. Die Brüder Baillis können indes das zu ihrem Amte Nötige besitzen, doch müssen sie stets bereit sein, es ihrem Vorgesetzten zu zeigen, wenn er es von ihnen verlangt. Wenn sie es nämlich verheimlichen sollten und dessen überwiesen würden, so würde es ihnen als Unredlichkeit angerechnet werden und sie würden aus dem Orden gestoßen werden, wovor Gott jeden Tempelbruder bewahren möge.