322. Kein Bruder darf seinen Halsberg oder seine Eisenhosen in einem Sack oder in einem Netze oder in einem Futteral aus maschigem Stoff bei sich führen, sondern er soll es in einem Behältnis aus Leder oder Drahtgeflecht bei sich führen. Jedoch soll der Drahtbeutel nicht an einen Strick hängen, um seinen Halsberg zu tragen, sondern er kann ihn in den Händen bei sich führen, solange er oder ein Dienender ihn auf der einen Seite halten können. Mit besonderer Erlaubnis darf er ihn auch an Stricken halten oder aufhängen.