317. Keiner darf weder um ein Pferd noch um sonst was wetten, außer etwa um einen Bolzen oder Eisen oder etwas anderes, was weder ihm noch einem anderen Geld kostet, wie um eine offene Laterne, eine hölzerne Keule, Lager- oder Zeltpfahl. Diese nämlichen Dinge, welche, wie oben gesagt, kein Geld kosten, kann ein Bruder dem andern ohne Erlaubnis geben. Auch kann jeder Bruder mit einem andern Bruder ein Armbrustwettschießen veranstalten, und zwar, wenn der Preis nicht mehr als zehn Kerzenenden ausmacht, ohne besondere Erlaubnis; soviel darf er auch an einem Tage verlieren. Für die Kerzen kann er auch die falsche Sehne seiner Armbrust als Pfand hingeben; jedoch darf er die Sehne nicht über ohne Erlaubnis in fremden Händen lassen. Etwas anderes kann und darf der Bruder beim Armbrustschießen nicht als Pfand geben. Kein Bruder darf sein Wehrgehäng oder den Gürtel über seinen Mantel den Tag über umschnallen. Jeder Bruder kann zum Zeitvertreib mit Holzspeeren, die keine Eisenteile62) haben, werfen oder den Weitwurf üben, wenn das Holz ihm gehört. Ferner sei bemerkt, daß kein Bruder des Tempels ein anderes Spiel erlaubt ist, das Mühlespiel ausgenommen; dies darf er spielen, wenn er will, doch nur zum Vergnügen, nicht um irgendwelchen Gewinn. Schach aber oder Tricktrack darf kein Tempelbruder spielen, auch nicht das kleine Schach63).