313. Wenn der Meister an einen Bruder einen Befehl ergehen lässt, soll der Bruder sagen "in Gottes Namen" und soll den Befehl ausführen, wenn er dazu die kraft und die Fähigkeit besitzt. Wenn er aber nicht die Kraft oder die Fähigkeit besitzt, es zu thun, soll er jemanden ersuchen, den Meister zu bitten, ihn von dem Befehle zu entbinden, weil er nicht die Kraft oder die Fähigkeit besitzt, ihn auszuführen, oder weil der Befehl unvernünftig sei. Der Meister ist dann gehalten, den Bruder davon zu entbinden, wenn er sieht, daß die Sache sich so verhält. Auf diese Weise, soll jeder Komthur mit jedem Bruder verfahren, der seinem Befehle untersteht; desgleichen soll jeder Bruder bei jedem Befehle, den der Komthur an ihn richtet, sagen " in Gottes Namen " und nachher handeln, wie oben angegeben ist. Jeder Bruder soll sich hüten, das zu thun, was im Orden verboten ist.