310. jeder Bruder ist gehalten, die Befehle willig zu vernehmen. Jeder Bruder, der nicht zum Schlusse der Horen zugegen gewesen ist, soll die andern, die zugegen gewesen sind, fragen, ob man einen Befehl erteilt hat. Diese müssen es ihm sagen, wenn es nicht zufällig etwas ist, was sie nicht sagen dürfen. Wenn jedoch ein Befehl ergangen ist, z.B. einen Bruder in Dienstangelegenheiten auszusenden, oder aus vielen andern Gründen, so soll der Betreffende sogleich zu dem, von welchem der Befehl ausgegangen ist, kommen und ihm sagen: "Edler Herr, ich war nicht bei der Befehlserteilung." Hierauf soll er thun, was dieser ihm befiehlt.