307. Jeder Bruder, welcher die Stundengebete hört, kann nach belieben davon absehen, sie selbst zu beten; indessen ist es schöner, wenn er sie betet, als wenn er davon absieht, auch ist es gottgefälliger. Wisset auch: wenn die Brüder im Kloster sind, sollen alle während der Dauer des Gottesdienstes zugleich auf die Knie fallen oder stehen oder sitzen; es müsste denn einer durch Krankheit verhindert sein, dies zu thun. Der Betreffende soll dann hinter allen übrigen Brüdern an einem besonderen Platze sich aufhalten.