302. Wenn die Brüder die Vesper gehört oder gebetet haben, sollen alle diejenigen, welche täglich zweimal essen, zum Abendessen zum ersten Konvent gehen, was keiner ohne Erlaubnis versäumen darf außer den oben erwähnten dreien, die vom Mittag- und Abendessen, von der None und der Vesper aus den oben angeführten Gründen wegbleiben können. Beim Abendessen sollen sie sich mit Bezug auf den Segen, die Lektion, das Dankgebet und die andern Dinge so verhalten, wie sie es in der oben angegebenen Weise beim Mittagessen machen sollen.