294. Wenn die Brüder beim Konvente sich zum Essen gesetzt und ihr Brot gebrochen haben, darf keiner, der es gebrochen hat oder der etwas gegessen oder getrunken hat oder der überhaupt beim Mittag- oder Abendessen zugegen ist, weder auf kürzere noch längere Zeit aufstehen, bis sie zusammen aufstehen, es müsste denn ein Bruder Nasenbluten bekommen; dieser kann nämlich ohne besondere Erlaubnis aufstehen, muss aber zum Essen zurückkehren, wenn das Blut gestillt ist. Auch wenn sich Kriegsgeschrei erhebt und sie sicher sind, dass es von einem Bruder oder irgend einer angesehenen Person ausgeht, oder wenn gemeldet wird, dass Pferde scheu geworden sind oder dass Feuer im eignen Hause ausgebrochen ist, können sie auch ohne besondere Erlaubnis aufstehen und sodann zum Essen zurückkehren.