289. Wenn die Brüder im Konvent essen, soll keiner, der Meister und alle andern nicht ausgenommen, etwas anderes essen, als was der Konvent gemeinsam isst oder trinkt, es müsste denn etwa ein Tauschgericht sein, d.h. dass man einem Bruder seine Speise umtauscht, weil er von der, welche dem Konvente vorher gemeinsam aufgetragen worden war, nicht gegessen hat. Bei der Bedienung des Tisches des Konvents soll man immer nach der Mahlzeit das Tauschgericht auftragen, damit, wenn einer von der Mahlzeit nicht isst, er, wenn er Lust hat, von dem Tauschgerichte essen kann. Dieses Tauschgericht soll im Konvente immer schlechter sein als die Mahlzeit, die man vorher giebt; und jeder Bruder, welcher nicht von der gemeinsamen Mahlzeit isst, kann, wenn er will, sich das Tauschgericht zulangen.