281. Wenn die Glocke zur Frühmesse läutet, soll jeder Bruder alsbald aufstehen, seine Schuhe anziehen, seinen Mantel umthun und ins Kloster gehen, um den Gottesdienst zu hören. Keiner darf nämlich zurückbleiben, außer wenn er vom Tage vorher noch überanstrent ist oder wenn er etwas unwohl ist; aus diesen beiden Gründen kann er im Bette bleiben. Doch auch hierfür muss er die Erlaubnis des Meisters oder seines Stellvertreters einholen. Jeder Bruder kann, wenn er zur Frühmesse kommt, bekleidet sein mit Hose, Hemd, einem kleinen Gürtel 59) und einer Mütze; an den Füßen aber soll er Strümpfe und Schuhe haben, auch soll er sein Ordenskleid anhaben, wie oben gesagt ist. Beim Anhören aller andern Horen sollen die Brüder vollständig bekleidet und beschuht sein, je nachdem di Umstände und die Jahreszeit es erfordern.