28. Am Freitag soll der ganzen Kongregation insgemein Fastenspeise gegeben werden aus Ehrfurcht vor dem Leiden Jesu Christi; und fasten soll man von Allerheiligen bis Ostern, ausser am Weihnachtstage, dem Fest unserer Frauen und der zwölf Apostel. Die schwachen und kranken Brüder sind jedoch hieran nicht gebunden. Von Ostern ab bis Allerheiligen kann man zweimal essen, wenn nicht ein Generalfasten eintritt. Von der Verrichtung des Tischgebets.