273. Für diese Vergehen kann der Bruder Kaplan keine Absolution erteilen, denn der Papst hat sie für die römische Kirche vorbehalten. Daher sollen die Brüder sich für dieselben Absolution vom Patriarchen, Erzbischof oder Bischof desjenigen Landes, in welchem sie sich gerade aufhalten, erteilen lassen. [weitere Bestimmungen, u.a. Gebete, Essen] Anm.: Diese Überschrift kommt im Original nicht vor und dient der Übersichtlichkeit