267. Das sind die Strafen für Vergehen, über die im Tempelorden Recht gesprochen werden kann. Erstens: Ausstoßung aus dem Orden. Dabei giebt es Fälle, wo man einen zu Fesseln und lebenslänglicher Kerkerhaft verurteilen kann. Zweitens: Verlust des Kleides. In einigen Fällen kann man den Betreffenden in Fesseln legen. Drittens: Man lässt einem Bruder das Kleid um Gottes willen, derselbe wird jedoch zu drei Tagen Pönitenz verurteilt, bis Gott und die Brüder ihn loslassen. Diese Pönitenz soll dem Betreffenden sofort ohne Aufschub auferlegt werden. Viertens: Zwei Tage Pönitenz und den dritten in der darauffolgenden Woche. Fünftens: Nicht mehr als zwei Tage. Sechstens: Nicht mehr als einen Tag. Siebtens: Pönitenz und Disziplin am Freitag. Achtens: Wenn man die Angelegenheit des betreffenden Bruders bis zur Verhandlung vor den Meister und einigen angesehenen Ordensmitgliedern aufschiebt, um sich von ihnen über gewisse Punkte, worüber die Brüder nicht sicher sind, Aufschluss geben zu lassen. Neuntens: Wenn man einen Bruder dem Bruder Kaplan übergiebt. Zehntens: Wenn man jemanden freispricht. Das sind die Bestimmungen für die Brüder Kapläne.