259.Von einem Bruder, welcher ohne Erlaubnis ein neues Haus baut. Siebenundzwanzigstens, wenn ein Bruder ohne die Erlaubnis des Meisters oder des Provinzkomthurs ein neues Haus aus Stein oder Kalk baut, so steht es im Belieben der Brüder, ihm das Kleid zu nehmen oder zu lassen. Im übrigen aber kann er die Gebäude, welche verfallen sind, ohne besondere Erlaubnis wiederherrichten lassen.