243. Von einem Bruder, welcher ohne Erlaubnis angreift. Elftens, wenn ein Bruder bei einem kriegerischen Anlass ohne Erlaubnis angreift und hieraus Schaden erwächst, so steht es im Belieben der Brüder, ihm das Kleid zu nehmen oder zu lassen. Doch wenn er einen Christen in Todesgefahr sieht, und sein Gewissen jagt ihm, dass er ihm helfen könne, so darf er es den Bestimmungen gemäß thun. Auf andere Weise darf kein Tempelbruder ohne Erlaubnis angreifen.