242. Von einem Bruder, welcher das Banner trägt und ohne Erlaubnis angreift. Zehntes, wenn ein Bruder welcher das Banner trägt, ohne Erlaubnis seines Vorgesetzten angreift, - er müsste denn in jenem Augenblicke sich in einem Engpasse oder an einem Orte befinden, wo er die in den Bestimmungen vorgeschriebene Erlaubnis nicht einholen könnte, - soll es im Belieben der Brüder stehen, ihm das Kleid zu nehmen oder zu lassen. Wenn aber großer Schaden daraus entstehen sollte, kann man ihn zu fesseln verurteilen; nie wieder soll er das Banner tragen, noch Befehlshaber im Kampfe sein.