239. Von einem Bruder, welcher um seine Entlassung bittet. Siebentens, wenn ein Bruder im Kapitel um die Erlaubnis bittet, ausscheiden zu dürfen, um in einem andern Orden sein Seelenheil zu suchen, man ihm dieselbe aber nicht geben will und er sagt, er werde dann den Orden ohne Erlaubnis verlassen, so steht es im Belieben der Brüder, ihm das Kleid zu nehmen oder zu lassen.