233. Wer den Befehl des Ordens auszuführen sich weigert. Erstens, wenn ein Bruder sich weigert, den Befehl des Ordens auszuführen, und in seiner Thorheit beharrt, sodass er dem Befehle, welchen man an ihn hat ergehen lassen, nicht nachkommen will, soll man ihm das Kleid ausziehen, auch kann man ihn in Ketten legen. Wenn er aber Reue zeigt, ehe man ihm das Kleid genommen hat, und dem Orden noch kein Schaden daraus erwachsen ist, soll es im Belieben der Brüder stehen, ihm das Kleid zu nehmen oder zu lassen. Denn in unserm Orden gilt die Vorschrift, dass, wenn man einem Bruder befiehlt, eine Aufgabe für den Orden zu erledigen, er sagen soll: " In Gottes Namen;" wenn er aber sagen sollte : " Ich werde es nicht thun," soll der betreffende Komthur sofort die Brüder zusammenrufen und Kapitel abhalten. Die älteren Ordensmitglieder sind nämlich der Meinung, dass man ihm wegen der Gehorsamsverweigerung das Kleid nehmen kann; denn das erste Gelübde, welches wir ablegen, ist das des Gehorsams.