224. Von der Symonie. Erstens geht ein Tempelbruder der Zugehörigkeit zum Orden verlustig durch Symonie. Ein Bruder nämlich, welcher durch Symonie in den Orden kommt, soll deshalb aus dem Orden ausgestoßen werden; denn er kann sein Seelenheil nicht erwerben. Der Symonie macht man sich schuldig durch ein Geschenk oder Versprechen an einen Tempelbruder oder an eine andre Person, die dem Betreffenden zum Eintritt in den Tempelorden behilflich sein kann.