210. Sodann soll der Großkomthur den Wahlkomthur und seinen Gefährten vor sich und das ganze Kapitel kommen lassen und sie Kraft des Gehorsams mit dem oben genannten Amte betrauen, dass sie um ihres Seelenheils und der himmlischen Seligkeit willen ihr ganzes Streben und Bemühen darauf richten, ihre Genossen, welche zusammen mit ihnen in diesem Amte wirken sollen, zu wählen. Er soll ihnen auch auftragen, weder aus Gunst, noch aus Haß, noch aus Liebe, sondern nur, indem sie Gott vor Augen haben, solche Gefährten mit ihrem Verstande auszuwählen, welche den Frieden des Ordens erstreben, so wie es oben von ihnen heißt. Hierauf sollen sie den Kapitelsaal verlassen.