208. Nach der Matutine des Wahltages sollen dann die beiden Brüder, damit sie wach bleiben können, um bis zu Tagesanbruch zu Gott zu beten, in die Kapelle gehen, um Gott zu bitten, dass er sie geschickt mache und sie berate, damit sie das Amt und die Aufgabe, die ihnen übertragen ist, auf vollkommene Weise und nach seinem Willen erfüllen können. Jeder soll dabei für sich beten und darf nicht mit einem andern Bruder sprechen, noch ein Bruder mit ihm; auch sollen sie nicht zusammenkommen, es sei denn, dass sie über das sprechen wollen, worüber sie zu verhandeln haben. Die ganze Nacht sollen sie im Gebet verbleiben und über die Wahlangelegenheit verhandeln, während alle andern Brüder des Rats fortgehen können. Die Schwachen können in ihren Betten ausruhen und sollen Gott bitten, dass er den Orden beraten möge. Die andern gesunden Brüder aber sollen, soweit ihre Kräfte dies erlauben, in Gebet und Bitte verharren bis zu Tagesanbruch.