207. Darauf soll der Großkomthur die Zurückbleibenden befragen, und derjenige, über welchen der ganze Rat oder der größte Teil desselben sich einigt, soll Wahlkomthur sein. Hierauf soll man sie wieder hereinrufen und demjenigen, welcher gewählt ist, zu wissen tun, dass er in Gottes Namen Komthur der Meisterwahl geworden ist. Der Gewählte aber soll ein Mann sein, der Gott und die Gerechtigkeit liebt, der allen Zungen und allen Brüdern bekannt ist, der im Orden auf Frieden und Eintracht sieht und seine Parteien unterstützt. Alle 13 Meisterwahlmänner aber sollen den verschiedenen Provinzen und den verschiedenen Nationen angehören. Vor dem Verlassen der beratenden Versammlung sollen der Großkomthur und alle die andern Brüder des Rats ihm aus ihrer Mitte einen Bruder Ritter zum Gefährten geben, der gleichfalls mit den oben genannten Tugenden geziert ist. Diese beratende Versammlung soll jedes Mal ohne Abweichung stattfinden.