206. Wenn der Tag der Meisterwahl gekommen ist, sollen der Konvent und alle Baillis, wie oben gesagt ist, ihrem Beschlusse gemäß sich an dem vereinbarten Orte versammeln. Wenn dies nun nach der Matutine des für die Wahl bestimmten Tages geschieht, soll der Großkomthur den größten Teil der angesehen Mitglieder des Ordens, jedoch nicht alle Brüder, vor sich laden. Diese sollen auf Grund einer vorhergegangenen Beratung zwei oder drei angesehene Mitglieder des Ordens, welche Brüder sind und sich allgemeiner Beliebtheit erfreuen, wohl auch mehr, wenn es nötig ist, austreten lassen. Man soll sie also aus der beratenden Versammlung hinausgehen heißen; welcher Aufforderung jene nachkommen müssen.