198. Wenn der Meister vom Tempel stirbt und Gott ihn zu sich ruft, verbleibt, falls er im Königreich Jerusalem stirbt und der Marschall anwesend ist, letzterer and der Stelle des Meisters. Derselbe soll, weil er das Marschallamt innehat, das Kapitel abhalten, bis er, der Konvent und alle Baillis diesseits des Meeres jemanden zum Großkomthur ausersehen und gewählt haben, der den Meister vertreten soll. Dieser soll alle angesehenen Männern der Baillei, alle Prelater der Provinz und die lieben Mitglieder der religiösen Orden versammeln, damit sie bei seinem Leichenbegängnis und Begräbnis zugegen sind. Bei seiner großen Ehrenbezeugungen soll er begraben werden. Dieses helle Kerzenlicht soll einzig seiner Meisterwürde zu Ehren entzündet werden.