195. Der Bruder Krankenpfleger soll für die Brüder, welche in der Krankenstube liegen, sowohl Speisen zubereiten lassen als auch das ,was jeder verlangt, falls es im Hause zu finden oder in der Stadt käuflich zu haben ist, auch Syrop, wenn sie welchen verlangen. Der Krankenpfleger kann ihnen ebenfalls erlauben, zur Ader zu lassen oder sich das Haupt scheren zu lassen. Doch sich die Bärte zu rasieren, gefährliche Operationen vorzunehmen oder Arznei einzunehmen, dazu ist die Erlaubnis des Meisters oder seines Stellvertreters einzuholen.