194. Alle Brüder, welche wegen ihrer Krankheit die Horne nicht hören und nicht ins Kloster gehen können, sollen sich in der Krankenstube ins Bett legen. Doch ist es gut, wenn sie vorher Beichte und Kommunion empfangen und wenn sie nötigenfalls den Kaplan um die letzte Ölung bitten. Der Meister kann jedoch ohne weiteres auf seinem Zimmer liegen, wenn er krank ist. Auch kann jeder Bruder in Falle einer Erkrankung dreimal in seinem Bett essen, wenn er dies will, nämlich an dem Tage, an welchem er wegen Krankheit nicht ins Kloster gehen kann und am folgenden Tage bis zur Vesper, wo er sodann in die Krankenstube gehen muss, wenn keine Besserung eingetreten ist. Den Brüdern aber, welche an Durchfall, eiternder Wunde, Erbrechen, Tobsucht oder an einem anderen hässlichen Leiden, welches die anderen Brüder nicht ausstehen können, erkrankt sind, soll man ein Gemach in möglichster Nähe des Krankenzimmers einräumen, bis bei dem Betreffenden Besserung eingetreten ist und die anderen Brüder ihn wieder bei sich leiden können.