191. Alle kranken und alle alten Brüder, welche die Konventskost nicht vertragen können, sollen an der Tafel der Krankenstube essen; auch können die gesunden Brüder nach einem Aderlass dreimal, jedoch nicht öfter, dort essen. Wenn die Brüder, die zur Ader gelassen haben, oder die bejahrten Brüder oder die, welche das viertägige Fieber haben, Konventskost verlangen, soll man ihnen welche geben. Doch den anderen Brüdern , welche dort essen, weil sie Krank sind, soll man keine Konventskost geben, ausser wenn sie versuchen wollen, ob ihnen dieselbe bekommt. Zu diesem Zwecke kann man ihnen ein oder zweimal welche geben. Wenn es dem Betreffenden bekommt, kann er dann wieder im Konvent essen.