188. Der Meister kann den Brüdern, welche auf der Erde essen und büßen, von seiner Speise geben. Aus diesem Grunde soll man in die Schüssel des Meisters soviel Speise thun, als vier Brüder bekommen würden, Fleisch oder Fisch oder andere Zukost. Weder der Meister noch sonst jemand darf andere Kost haben, sei es Trank oder Speise, vielmehr müssen alle Brüder des Konventes dasselbe gemeinsam bekommen. Auch darf kein Bruder an der Konventstafel einen eigenen Platz haben mit Ausnahme vom Meister und Bruder Kaplan, der neben ihm isst. An allen Orten, wo der Meister zugegen ist, sollen drei Arme die Kost der Brüder essen, in jedem Hauptordenshause oder in den Burgen sogar vier, um Gottes und der Brüder willen. Wenn die Glocke läutet, können sich Bruder Kaplan, die Armen und alle Brüder Ritter setzen. Die dienenden Brüder jedoch müssen warten, bis die kleine Glocke läutet, erst dann sollen sie sich setzen; vorher müssen sie die Tafel innen und dann aussen mit dem Nötigen versehen. Becher, Schüsseln und Tischtücher sollen gemeinsam sein, nur dem Meister und den Brüdern Kaplänen hat man ihre eigenen Becher gestattet.