180. Die dienenden Brüder, welche Hauskomthure sind, sollen ein Pferd haben und ebensoviel Fourage wie der Konvent. Sie können einem Bruder vier Denare geben und einen ihrer Dienenden als Knappe halten. Wenn es dem Bannerherren beliebt, ihnen einen Knappen zu geben, können sie ihn annehmen. Von den Brüdern Gutsverwaltern.