157. Wenn der Marschall zum Aufsitzen rufen lässt, sollen die Brüder ihre Lagerplätze nachsehen, dass nichts von ihrer Ausrüstung zurückbleibt; und dann sollen sie aufsitzen und schön im Zuge reiten, Schritt oder Passgang, hinter ihnen die Knappen. Wenn einer einen leeren Platz für sich und seine Ausrüstung findet, soll er sich dort in den Zug einreihen. Wenn er jedoch keinen leer findet, kann er recht gut einen Bruder, der schon einen Platz hat, um einen Platz neben sich bitten; diesem steht es frei, ihm die Bitte zu gewähren oder abzuschlagen. Wenn sie nun ihre Plätze im Zuge eingenommen haben, soll jeder Bruder seinen Knappen und seine Ausrüstung vor sich herziehen lassen. Wenn es Nacht ist, soll sich jeder ruhig verhalten, außer wenn eine nützliche Angelegenheit zu erledigen ist; und dann soll er hübsch ruhig in seiner Rotte ziehen, bis sie am nächsten Tage die Prime gehört und gebetet haben nach den Ordensbestimmungen und während der Dauer des Lagers. Der Bruder, welcher einen Platz im Zuge eingenommen hat, kann ihn einem anderen Bruder einräumen, welcher noch keinen gewählt hat. Vor sich oder hinter sich darf jedoch keiner einen Platz vergeben. Dann dürfen weder diese beiden Brüder noch ein anderer, der einen Platz vergeben oder auf diese Weise eingenommen hat, irgendeinem dritten einen solchen vergeben, weder vor noch hinter sich.