156. Wenn der Konvent ausreiten will, dürfen die Brüder nicht früher aufsatteln lassen, noch aufsitzen, noch sich von der Stelle bewegen, bevor der Marschall es hat ausrufen lassen oder den Befehl dazu erteilt hat. Die Zeltstangen jedoch, die leeren Feldflaschen, die Lagerart, den Lagerstrick und den Schöpfeimer können sie auf die Pferde legen, ehe man zum Aufpacken ruft. Wenn ein Bruder mit dem Marschall sprechen will, muß er zu Fuß zu ihm gehen, und wenn er mit ihm gesprochen hat, soll er an seinen Platz zurückkehren und darf von seinem Platze nicht weggehen vor dem Rufe zum Aufsitzen, solange seine Zeltgenossenschaft gelagert bleibt.