152. Wenn der Proviantmeister zur Verteilung der Rationen rufen lassen will, soll er es, ehe er es ausrufen lässt, den dienenden Bruder des Meisters wissen lassen. Wenn dann der dienende Bruder des Meisters zur Verteilung geht, soll man ihm für den Meister von dem schönsten geben, was da ist. Die Gefährten des Meisters jedoch sollen es so nehmen, wie der Proviantmeister es ihnen zuteilt. Es ist durchaus nicht schön, wenn der Proviantmeister einem Bruder im Lager etwas zum Geschenk macht, falls dieser nicht krank ist. Vielmehr muss er gleichmäßig verteilen, für die einen genau so, wie für die andern. Den Kranken jedoch kann er zwei oder drei Speisen geben, und zwar die besten, die er hat. Wenn die Gesunden nur ein Gericht haben, müssen die Kranken zwei haben, und so muss er den Kranken wie den Gesunden die ihnen zukommenden Rationen geben. Wenn aber die Gesunden zwei Speisen haben, müssen die Kranken drei oder mehr haben. Letztere dürfen nicht weniger als zwei Gerichte haben, wenn die Gesunden nur ein Gericht bekommen. Zwei Konventsbrüder sollen soviel Fleisch bekommen, dass von dem Übrigbleibenden zwei Arme satt werden können. Je zwei Brüder erhalten soviel Fleisch wie drei Turkopolen und zwei Turkopolen soviel wie drei Dienende. Die Trinkgläser sollen gleich groß sein. Wenn die Brüder fasten, soll man je zwei Brüdern vier Glas Wein geben; fasten sie aber nicht, dann gebe man je zwei Brüdern fünf Glas und je zwei Turkopolen drei Glas; ebenso soll das Öl zugemessen werden. Dasselbe gilt für die Provinz Tripolis und Antiochia.