151. Ein jeder Bruder kann irgend einen angesehenen Mann, dem Ehre gebührt, einladen, zu seinem Lager oder Quartiere zu kommen, wenn jener daran vorbeigeht. Alsdann muss der Proviantmeister den Bruder so ausgiebig mit Lebensmitteln versehen, dass alle im Quartiere Befindlichen dem Biedermanne zu Ehren sich reichlich zulangen können. Dasselbe gilt in gleicher Weise von den Baillis wie von den anderen. Alles Recherchieren von Lebensmitteln ist den Brüdern des Konvents verboten, sowohl von Lebensmitteln für den Orden als für andre Leute, abgesehen von Küchengemüse, Fischen, Vögeln und im freien lebenden Tieren, wenn sie dieselben fangen können, ohne sie zu jagen; denn die Jagd ist nach der Templerregel verboten. Kein Bruder darf in seinem Quartier Lebensmittel halten außer die, welche man im Speisezettel ausgibt. Nur mit besonderer Erlaubnis darf er es tun. Wenn der Proviantmeister die einzelnen Fleischportionen zurechtmacht zur gleichmäßigen Abgabe an die Brüder, darf er nicht zwei Stücke von derselben Stelle, etwa zwei Schenkelstücke oder zwei Schulterstücke zusammenlegen, sondern er soll sie so gleichmäßig wie nur möglich an die Brüder austeilen.