148. Wenn das Fähnlein sein Lager bezieht, sollen die Brüder sich um die Kapelle herum und außerhalb der Stricke54) lagern, indem jeder zu seiner Rotte kommt. Diejenigen, welche draußen sind, müssen ihre kleinen Zelte draußen aufschlagen und ihre Ausrüstung in der Mitte niederlegen. Jeder kann für seine gesamte Kameradschaft einen Platz aussuchen. Jedoch darf kein Brüder von dem platze Besitz ergreifen, ehe der Ruf: "Ihr Herren Brüder, lagert euch in Gottes Namen!" erschollen ist und bis der Marschall sich einen Platz ausgesucht hat. Der Meister aber, die Kapelle, das Speisezelt mit dem Proviantmeister und der Komtur der Provinz dürfen schon vorher ihre Plätze haben. Wenn ein Bruder sich im Voraus einen Platz genommen hätte, könnte der Marschall den selben geben, wenn er wollte; es müsste denn der Betreffende die Erlaubnis dazu haben. Jeder Bruder kann im Kloster oder in der Kapelle sich einen Platz aussuchen, d. h. von der Türe an bis zur Mitte. denn von da an nach oben zu würden sie dem Priester im Wege sein; deshalb ist es verboten. Wenn man aber betet, soll der eine Bruder den andern, welcher seinen Platz neben ihm hat. suchen, falls dieser nicht zur Stelle ist.