145. Wenn die Brüder am Tische sitzen und essen, und einem fängt die Nase an zu bluten, oder man ruft zu den Waffen oder macht Feuerlärm, oder es ist ein Pferd scheu geworden, bei jedem derartigen Anlasse können sie, um den Orden vor Schaden zu bewahren, ohne besondere Erlaubnis ausziehen und nachher an den Tisch zurückkehren, wenn sie wollen. Wenn Brüder in einem Schlafraume untergebracht sind, dürfen sie sich nicht ohne Erlaubnis entfernen, um in einer andern Herberge zu schlafen. Desgleichen, wenn sie im Lager sind und ihre Zelte aufgespannt haben, dürfen sie sich nicht ohne Erlaubnis von einem Orte zum andern begeben. Auch darf keiner ohne Erlaubnis bei einem Weltlichen oder Geistlichen Quartier nehmen, außer wenn sie in unmittelbarer Nähe der Hospitaliter ihr Lager bezogen haben.