142. Es kann ein Bruder des Konvents dem andern ohne besondere Erlaubnis einen Kittel, den er ein Jahr getragen hat, einen alten Waffenrock, ein altes Wams, ein Hemd, eine Hose oder ein paar niedrige Stiefeln schenken, desgleichen eine Laterne, wenn er sie selbst anfertigen kann, ein Stück Hirschleder oder ein Ziegenfell. Wenn ein Knappe aus dem Dienste seines Herrn ausscheidet, und er hat seine Zeit dem Orden treu gedient, darf sein Herr ihm nichts an Kleidern nehmen, die er ihm zur Verfügung gestellt hat, den Kittel ausgenommen, den er nur ein Jahr getragen hat; doch einen, den er zwei Jahre getragen hat, kann er Ihm nach belieben schenken.