134. Diese Komture und andre können keinem Bruder, der in ihrer Baillei ist, durch eigne Machtvollkommenheit eine Strafe zuerkennen wegen eines Wortwechsels, den sie untereinander gehabt haben. Deshalb sollen die gefallenen Worte im Kapitel vorgetragen werden, da man dem Bruder ebenso wohl glaubt als dem Komtur. Befehlen jedoch, welche die Komture an die Brüder ihrer Kommenden richten, soll Glauben geschenkt werden. Sie können durch eigne Machtvollkommenheit gegen jene auf Wegnahme alles dessen erkennen, was man ihnen nehmen kann, ausgenommen das Ordenskleid.