133. Die Ritterkomture der Ordenshäuser können bis zu 100 Maß aus ihrer Küche geben und sich gegenseitig von ihrem Fleisch zukommen lassen. Sie können auch eins von ihren Lasttieren an einen Bruder des Konvents austauschen; der betreffende Bruder muss jedoch beim Marschall die Erlaubnis zum Tausche einholen oder sein Pferd in die Karawane einstellen. Diese Komture dürfen den Weltlichen keine großen Geschenke machen, noch dieselben zu großen Gastereien einladen an einem Orte, wo der Meister oder der Provinzkomtur anwesend ist, außer wenn sie es mit deren Willen tun oder wenn es sich um die Ehrung eines Mitbruders oder Freundes des Ordens handelt. Doch auch im letzteren Falle soll es privatim geschehen.