132. Die Ritterkomture der Ordenshäuser sollen vier Pferde und je zwei Knappen haben und für zwei ihrer Tiere ebensoviel Fourage wie der Meister für die seinen, und für die andern zwei Pferde soviel wie der Konvent. Wenn aber die Brüder des Konvents drei Pferde haben, können jene deren vier haben, und wenn die Brüder des Konvents deren zwei halten, können jene deren drei halten. Diese Komture können dem Marschall 100 Byzantiner geben, 50 Byzantiner dem Drapierer, 20 Byzantiner dem Untermarschall, 10 Byzantiner dem Unterdrapierer, einem Konventsbruder endlich können sie einen Byzantiner geben oder einen Rock, ein Hemd, einen langen Mantel, ein Stück Hirschleder 50) oder ein Tuch aus feiner Leinwand.