128. Diese Komture dürfen an einem Orte, wo der Meister ist, weder große Einladungen noch große Geschenke an Laien oder weltliche Ritter ergehen lassen, es müsste sich um einen Freund oder Mitbruder des Ordens handeln. Auch hat keiner das Recht, die Erlaubnis zum Aderlass, Pferderennen oder Buhurdieren an einem Orte zu geben, wo der Meister ist, außer mit jenes Wissen und Willen. Ebenso wenig dürfen diese Komture die Rationen des Hafers vergrößern oder verringern, noch die Pferde der Brüder in Stutereien schicken, wenn nicht, im Falle der Abwesenheit des Meisters in der Provinz, dessen und des Kapitels Befehl vorliegt. Ist jener nicht anwesend, so können sie es mit dem Rate der Brüder des Konvents tun. Doch auch ohne denselben können sie jedes vierte Pferd nach Belieben in die Stuterei schicken oder bei halben Rationen zurückbehalten.