127. Die Marställe ihrer Bailleien unterstehen ihrem Befehle. Sie haben die Equipierung der Pferde und Maulesel und Mauleselinnen und das andere erforderliche Rüstzeug zu beschaffen und müssen den Brüdern das Nötige geben. Wenn kein Marschall in der Provinz ist, müssen sie den Brüdern das Geschirr geben und die Befehle des Ordens überall da, wo der Marschall des Konvents nicht anwesend ist, erteilen. Wenn es an etwas fehlt, haben die Komture die Equipierung aus ihren Marställen zu beschaffen, und auch für das Kleiderdepot müssen sie beschaffen, was nötig ist. Wenn aber ein Marschall in der Provinz ist, können die Komture sie ein- und absetzen nach dem Beschluss der Kapitel der Provinzen. Ganz in derselben Weise können die Komture die Drapierer und die Schlossvögte, welche in ihrer Baillei sind, ein- und absetzen.